Wichtiger Hinweis zur Verpackungsverordnung
Am 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Danach sind Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, diese an einem dualen System beteiligen.
Mit einem Beteiligungsvertrag in Kombination mit einem Markennutzungsvertrag bei der "Duales System Deutschland GmbH" erfülle ich als Produktverantwortlicher meine Pflichten aus der Verpackungsverordnung in vollem Umfang.
Der Grüne Punkt auf meinen Verkaufsverpackungen signalisiert, dass ich meine Produzentenverantwortung ernst nehmen und mich am Dualen System Deutschland beteilige.

